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Mi, 15.05.2024 | 09:05-09:30 | Ö1

Radiokolleg

Der damalige französische Außenminister Robert Schuman definierte 1950 die Europäische Union in einer wegweisenden Rede als Friedensprojekt. Dies war über Jahrzehnte eine Leitlinie, die, trotz ideologischer Divergenzen und nationaler Sonderinteressen dazu beitrug, kriegerische Auseinandersetzungen auf dem Kontinent zu verhindern. Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 ist nun alles anders. Galt noch bis vor kurzem zumindest im links-grünen Parteienspektrum Abrüstung als politische Condition sine qua non, so plädieren heute selbst einstige Pazifisten in den europäischen Ländern für eine gründliche Aufstockung des Wehretats. Die Welt scheint verkehrt zu sein, doch spätestens, seit der vielleicht Bald-Wieder-Präsident Donald Trump verlautbart hat, er würde die europäischen NATO-Mitglieder im (Atom-)Kriegsfall sich selbst überlassen, ist sowohl der politischen Kaste wie auch der Bevölkerung der Ernst der Lage bewusst. Die derzeitige Debatte unter dem Eindruck des Schreckens ist von einer gewissen Konfusion geprägt: Man diskutiert ein gemeinsames europäisches Vorgehen in Bezug auf Atomwaffen und gibt gleichzeitig zu, dass dies wohl äußerst unrealistisch ist. Man geht mit dem Zauberwort European Sky Shield an die Öffentlichkeit und beschwört wie ein Mantra die Wunderwirkung einer konzertierten Luftabwehr auf dem Kontinent. Doch angesichts der bewaffneten Konflikte in der Ukraine und in Nahost dominiert derzeit vor allem eines: Schockstarre. Gestaltung: Thomas Mießgang*Der Europäische AI-Act zwischen Vision und Vorsicht*Der "AI-Act", der am 13. März vom Europäischen Parlament beschlossen wurde, soll sicherstellen, dass die Entwicklung und der Einsatz von KI-Systemen Europäischen Regeln und Werten entspricht. Es ist eine Liste von Regeln, die KI unter anderem in Risikostufen unterteilt. Systeme, die als eindeutige Bedrohung für die Sicherheit, den Lebensunterhalt und die Rechte von Menschen angesehen werden, sind verboten. Die Ausnahmen bestätigen freilich auch im Fall des AI-Act die Regel. So verbietet die finale Fassung zwar grundsätzlich die biometrische Überwachung im Öffentlichen Raum, lässt jedoch eine Vielzahl an Ausnahmen zu. Weshalb unter anderem die NGO "Algorithmwatch" in einem offenen Brief für eine Nachbesserung beim Schutz vor Massenüberwachung im öffentlichen Raum plädiert. Auch die Universität Wien hat in einer Stellungnahme mehr Präzision und Balance bei der Bewertung von Risiken und Nutzen eingefordert.

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