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Redaktionsstatut

tele – das österreichische Fernsehmagazin

Präambel

tele versteht sich als unabhängiges, verlässliches und serviceorientiertes österreichisches Medienangebot für Fernsehen, Streaming, Kino, Unterhaltung, Kultur und verwandte Themen. Die Redaktion hat die Aufgabe, dem Publikum Orientierung, Übersicht, Auswahlhilfe und redaktionelle Einordnung in der Vielfalt audiovisueller Angebote zu bieten.

Dieses Redaktionsstatut regelt die Zusammenarbeit zwischen Medieninhaberin, Geschäftsführung, Herausgeberfunktion, Chefredaktion und Redaktion in publizistischen Angelegenheiten. Es dient der Sicherung journalistischer Qualität, redaktioneller Unabhängigkeit, transparenter Entscheidungswege und einer klaren Trennung von Redaktion, Werbung und kommerziellen Interessen.

Die wirtschaftliche Verantwortung der Geschäftsführung bleibt unberührt. Ebenso bleibt die journalistische Verantwortung der Chefredaktion und Redaktion im Rahmen der Blattlinie und der geltenden Gesetze gewahrt.

1. Geltungsbereich

Dieses Statut gilt für alle journalistischen Mitarbeiter:innen der Redaktion von tele, einschließlich der publizistischen Angebote in Print, Online, App, Newsletter, Social Media und sonstigen redaktionell betreuten digitalen Produkten.

Freie Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und externe redaktionelle Dienstleister:innen sind über die wesentlichen Grundsätze dieses Statuts zu informieren.

2. Blattlinie und publizistische Grundhaltung

tele ist ein unabhängiges österreichisches Fernsehmagazin mit starkem Servicecharakter. Die publizistische Grundhaltung ist unabhängig, überparteilich, serviceorientiert, publikumsnah und qualitätsbewusst.

Die redaktionelle Arbeit erfolgt ohne unzulässige Einflussnahme durch Eigentümer:innen, Anzeigenkund:innen, Kooperationspartner:innen, Plattformen, Sender oder sonstige Dritte.

3. Redaktionelle Unabhängigkeit

Die Auswahl, Gewichtung, Gestaltung und Veröffentlichung redaktioneller Inhalte obliegt der Redaktion unter Leitung der Chefredaktion.

Werbung, Sponsoring, Native Advertising, Advertorials und Kooperationen sind klar von redaktionellen Inhalten zu trennen und transparent zu kennzeichnen.

Mitarbeiter:innen aus Vermarktung oder Anzeigenverkauf haben kein Weisungsrecht gegenüber der Redaktion in publizistischen Fragen.

4. Verantwortung der Chefredaktion

Die Chefredaktion trägt die publizistische Gesamtverantwortung für die redaktionellen Inhalte von tele. Dazu gehören insbesondere Themenplanung, Qualitätssicherung, Organisation der redaktionellen Abläufe sowie der Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit.

5. Rechte und Pflichten der Redaktion

Die Mitglieder der Redaktion arbeiten nach journalistischen Grundsätzen wie Sorgfalt, Richtigkeit, Fairness, Transparenz und Achtung der Menschenwürde.

Redaktionelle Fehler sind nach Bekanntwerden möglichst rasch, angemessen und transparent zu korrigieren.

6. Programmdaten, Datenbanken und automatisierte Inhalte

Automatisiert importierte oder KI-gestützte Inhalte gelten nicht automatisch als redaktionell geprüft. Die journalistische Verantwortung bleibt stets bei der Redaktion beziehungsweise der Chefredaktion.

Redaktionelle Empfehlungen, Rankings und Hervorhebungen müssen nachvollziehbar und redaktionell begründbar sein.

7. Umgang mit Werbung und Kooperationen

Die wirtschaftliche Finanzierung von tele durch Anzeigen, Kooperationen und digitale Werbung ist legitim, darf jedoch die redaktionelle Unabhängigkeit nicht beeinträchtigen.

Entgeltliche Inhalte sind eindeutig als solche zu kennzeichnen.

8. Interessenkonflikte

Persönliche, wirtschaftliche oder familiäre Interessenkonflikte, die journalistische Arbeit beeinflussen könnten, sind gegenüber der Chefredaktion offenzulegen.

9. Quellen, Recherche und Korrekturen

Die Redaktion stützt sich auf überprüfbare Quellen, eigene Recherche sowie verlässliche Datenlieferanten. Presseaussendungen und PR-Material dürfen nicht unkritisch übernommen werden.

10. Einsatz von KI und technischen Hilfsmitteln

KI-Tools können zur Rechercheunterstützung, Strukturierung, Übersetzung, Transkription oder Datenprüfung eingesetzt werden.

KI-generierte Inhalte müssen vor Veröffentlichung redaktionell geprüft werden, insbesondere im Hinblick auf Richtigkeit, Quellenlage, Rechte und Tonalität.

11. Redaktionelle Mitwirkung

Da tele als schlank organisierter Verlag geführt wird, erfolgt die Vertretung redaktioneller Anliegen im direkten Austausch zwischen Geschäftsführung, Chefredaktion und Redaktion.

Bei wesentlichen Änderungen der Blattlinie oder redaktionellen Ausrichtung ist die Redaktion rechtzeitig zu informieren und anzuhören.

12. Bestellung der Chefredaktion

Die Bestellung und Abberufung der Chefredaktion obliegt der Medieninhaberin beziehungsweise der Geschäftsführung. Die Redaktion ist über wesentliche Veränderungen in der redaktionellen Führungsstruktur zeitnah zu informieren.

13. Vertraulichkeit

Interne redaktionelle Beratungen, Themenplanungen, Quelleninformationen und unveröffentlichte Inhalte sind vertraulich zu behandeln.

14. Verhältnis zu Gesetzen und Kodizes

Dieses Statut ergänzt die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Medienrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht und arbeitsrechtliche Regelungen.

Als Orientierung für journalistische Sorgfalt dienen insbesondere die Grundsätze des österreichischen Presserats

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